Landeszahnärztekammer Hessen
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Nach der seit 2002 gültigen Röntgenverordnung müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte alle fünf Jahre einen Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz erbringen.
Ohne den erforderlichen Aktualisierungsnachweis dürfen sie nach diesem Zeitpunkt in der Praxis nicht mehr röntgen.
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte gelten folgende Nachweisfristen:
Das Datum der Aktualisierung richtet sich nach Ihrem Approbationsdatum bzw. Erwerb der Fachkunde (= Datum + 5 Jahre) oder dem Zeitpunkt der zuletzt erfolgten Aktualisierung der Fachkundedurch erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualierungskurse der FAZH GmbH oder anderer ermächtigter Fortbildungsanbieter.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die 5-Jahres-Frist für Ihre Aktualisierung einhalten.
Sollte im Hinblick auf Ihre „persönliche“ 5-Jahres-Frist kein fristgerechter Kurs angeboten werden, empfehlen wir Ihnen, einen früheren Kurstermin wahrzunehmen.
Die FAZH GmbH bietet geeignete Kurse für alle diejenigen an, die eine Aktualisierung fristgemäß nachweisen müssen. Die Kurse schließen mit einer gesetzlich geforderten Kenntnisnachweisprüfung ab.
Folgende Alternativen stehen Ihnen zur Wahl:
Ihre Ansprechpartner sind:
Wir freuen uns darauf, Sie in einem unserer Fortbildungszentren begrüßen zu dürfen und wünschen schon heute eine erfolgreiche Teilnahme.
| ||||||||||||||||||||||

