Landeszahnärztekammer Hessen

Röntgenaktualisierung

Kenntnisse im Strahlenschutz für Praxispersonal

Die seit 2002 gültige der Röntgenverordnung sieht zwingend eine Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz der PraxismitarbeiterInnen vor, die einen „Röntgenschein“ besitzen und damit berechtigt sind, in der täglichen Praxis Patienten zu röntgen.

Wer muss die Kenntnisse aktualisieren?
Alle PraxismitarbeiterInnen, die auf Grund einer Ausbildung zum/zur ZahnarzthelferIn, künftig natürlich auch zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten, oder durch anerkannte Schulungen zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz berechtigt sind zu röntgen.
 

Wann und wie oft muss aktualisiert werden?
Künftig alle 5 Jahre, entscheidend hierbei ist das Ausstellungsdatum Ihres „Röntgenscheins“.
Erstmalig müssen alle diejenigen zum 30. Juni 2007 aktualisieren, die eine Ausbildung zur ZahnarzthelferIn vor dem 30. Juni 2002 abgeschlossen haben oder vor diesem Termin die Kenntnisse durch einen geeigneten Kurs erworben haben.
 

Wie und wann kann man aktualisieren?
Durch Teilnahme an anerkannten Kursen zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz.

Eine Übersicht der für 2009 geplanten Kurse finden Sie weiter unten!

Die Kurse wurden gemäß § 18a Abs. 4 RöV vom Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 35.3, als Aktualisierungskurse mit Schreiben vom 3. August 2006, Az. 35.3/53h 492 KA-05/06, anerkannt und werden entsprechend der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde" vom 22. Dezember 2005 durchgeführt.


Was ist die Folge, wenn nicht fristgemäß aktualisiert wird?
Nimmt ein(e) PraxismitarbeiterIn mit „Röntgenschein“ nicht fristgemäß an einer geeigneten Aktualisierungsschulung teil, so darf er/sie mit Ablauf der Frist nicht mehr röntgen. In letzter Konsequenz kann die Erlaubnis (der „Röntgenschein“) entzogen werden und müsste durch Teilnahme an einem 24-stündigen Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz neu erworben werden.


Wie sieht das Schulungsangebot aus?


  • Vierstündige Schulung (inkl. der gesetzlich vorgeschrieben Kenntnisnachweisprüfung im Multiple-Choice-Verfahren)
    • Kursgebühr: EUR 85,-- inkl. 19 % Mehrwertsteuer
    • Verwenden Sie hierfür das Formular A für Ihre Anmeldung.
  • Einstündige Schulung (inkl. der gesetzlich vorgeschrieben Kenntnisnachweisprüfung im Multiple-Choice-Verfahren)
    • Voraussetzung zur Teilnahme ist die intensive, eigenverantwortliche Schulung des Praxismitarbeiters durch den Strahlenschutzbeauftragten der Praxis (in der Regel der Praxisinhaber).
    • Kursgebühr: EUR 41,-- inkl. 19 % Mehrwertsteuer
    • Verwenden Sie hierfür das Formular B für Ihre Anmeldung.
  • Achtstündige Schulung (inkl. der gesetzlich vorgeschrieben Kenntnisnachweisprüfung im Multiple-Choice-Verfahren) für Praxismitarbeiter ohne abgeschlossene Ausbildung als Zahnarzthelferin oder stomatologische Schwester, die vor dem 30. Juni 2002 erfolgreich an einem Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz teilgenommen haben oder mit abgeschlossener Ausbildung in einem anderen medizinischen Beruf (z. B. als Arzthelferin).
    • Kursgebühr: EUR 170,-- inkl. 19 % Mehrwertsteuer
    • Verwenden Sie hierfür das Formular C für Ihre Anmeldung.


Was muss ich bei der Anmeldung beachten?
Das jeweilige Anmeldeformular muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt werden. Bitte verwenden Sie für jede anzumeldende Person ein Anmeldeformular (Kopiervorlage).  Bitte bestätigen Sie unbedingt durch Ankreuzen des Kästchens am Ende des Formulars, dass Sie den Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgenschein) besitzen und auf Verlangen vorlegen können, nur dann können Sie am Kurs teilnehmen.

Den gewünschten Veranstaltungsort und die Kursnummer entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsübersicht, die weiter unten zum Download bereitgestellt ist.

Die Berücksichtigung erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.

In Anbetracht der Vielzahl der hessenweit von der Aktualisierung betroffenen PraxismitarbeiterInnen empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, sich möglichst frühzeitig zu dem von Ihnen gewünschten Kurs anzumelden.


Wie kann man sich auf die Kurse vorbereiten?
Zur Vorbereitung auf die Veranstaltung und den gesetzlich vorgeschriebenen Multiple-Choice-Test verwenden Sie bitte das im August 2006 mit Rundschreiben 3.2006 der Landeszahnärztekammer Hessen verschickte Skriptum. Das Skriptum steht ebenfalls weiter unten zum Download bereit.


Eine Terminübersicht aktuell geplanter Kurse finden Sie hier: (Terminübersicht)
Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung ausschließlich das Anmeldefomular A.


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